Strahlenschutzuntersuchung

   

 

 

Strahlenschutzuntersuchungen sind bei Personen, die beruflich radioaktiver Strahlung ausgesetzt sind, meist 1 x jährlich (in Einzelfällen auch in 2 Jahres-Intervallen) vom Gesetz vorgeschrieben und dienen der gesundheitlichen Überwachung dieser Personengruppe.
 

Diese Untersuchung umfasst neben einer klinischen Untersuchung und Anamnese immer auch eine Blutuntersuchung (Blutbild) und Harnbefund. Sie müssen dazu nicht nüchtern sein.

Für Strahlenschutzuntersuchungen entstehen dem Patienten
keine Kosten.
 

Die Untersuchungen werden in der Ordination durchgeführt oder bei mehreren Untersuchungskandidaten auf Wunsch auch am jeweiligen Arbeitsplatz.

Für die Strahlenschutzuntersuchung müssen Sie mehrere Formulare ausfüllen, die Sie üblicherweise von Ihrem Dienstgeber (vom Strahlenschutzbeauftragen) erhalten.

Bitte beachten Sie: Formular 1 und das Formular "Anzeige" muss von Ihrem Strahlenschutzbeauftragten ausgefüllt und unterschrieben und (falls vorhanden) mit dem Firmenstempel versehen werden.

Sollten die Formulare bei Ihrem Dienstgeber nicht vorliegen, sind sie auch in der Ordination erhältlich.